Eine aufregende Zeit beginnt!
Eine Zeit voller Vorfreude, Spannung aber auch Sorge.
Damit alles gut verlaufen wird, begleiten wir Sie und ihr ungeborenes Kind während der Schwangerschaft.
Die Mutterschaftsvorsorge wird entsprechend der Kriterien der Mutterschaftsrichtlinie durchgeführt. Nach Feststellung Ihrer Schwangerschaft wird der Mutterpass angelegt und die Basislaboruntersuchungen einschließlich der Blutgruppenbestimmung veranlasst.
Es findet eine Beratung zu Möglichkeiten der Pränataldiagnostik (nicht invasiver Bluttest – z.B. Praena-Test-, Ersttrimesterscreening, Chorionzottenbiopsie und Fruchtwasseruntersuchung) statt, bei denen Störungen der Chromosomen und eventuelle Fehlbildungen erkannt werden können.
Bis zur 30. Schwangerschaftswoche finden die regelmäßigen Untersuchungen alle 4 Wochen, ab der 31. Schwangerschaftswoche alle 2 Wochen statt. Dabei wird jeweils eine vaginale Untersuchung durchgeführt, der Blutdruck gemessen, das Gewicht kontrolliert, der Urin und regelmäßig das Blutbild untersucht. Ab der 25. Schwangerschaftswoche (SSW) führen wir jeweils eine Kardiotokografie (CTG) bei der Untersuchung durch, ab der 32. SSW jede Woche.
Zwischen der 25. und 28. SSW wird ein Screening auf Schwangerschaftsdiabetes durchgeführt.
Während der Schwangerschaft werden drei Ultraschalluntersuchungen im Rahmen der gesetzlichen Mutterschaftsvorsorge angeboten und zwar in der 9.-12 SSW, 19.-22. SSW und 29.-32. SSW. Bei der zweiten Ultraschalluntersuchung kann zwischen der Basisuntersuchung und einer erweiterten Basisuntersuchung, bei der auch Details der inneren Organe näher betrachtet werden, gewählt werden.
Bei medizinischer Notwendigkeit werden die entsprechenden Untersuchungen durchgeführt bzw. veranlasst.
Sollten weitere Ultraschalluntersuchungen gewünscht sein, um die Entwicklung engmaschiger verfolgen zu können, stellen diese eine Wunschleistung dar, die privat abgerechnet wird.