Logo

Schutzimpfungen

Schutzimpfungen

Impfungen stellen eine der wirksamsten vorbeugenden Maßnahmen der Gesundheitserhaltung dar und werden sogar in den meisten Fällen von den Krankenkassen bezahlt.

Wir bieten regelmäßige Kontrollen Ihres Impfpasses und eine ausführliche Impfberatung an, um erforderliche Impfungen aufzufrischen, zu ergänzen und im Bedarfsfall sogar einen umfassenden Impfschutz von Grund auf aufzubauen.

Wir orientieren uns dabei nach den Empfehlungen der „Ständigen Impfkommission – STIKO“ des Robert-Koch-Instituts und nach der Impfschutzrichtlinie. Unser Schwerpunkt liegt dabei auf Beratung und Durchführung der HPV-Impfung zum Schutz vor Gebärmutterhalskrebs bei Kindern und Jugendlichen zwischen 9-17 Jahren, wobei zwischen 9 und 13 Jahren 2 Impfungen im Abstand von 6 Monaten und zwischen 14 und 17 Jahren 3 Impfungen im Abstand von 0,2 und 6 Monaten gegeben werden. Zwischen 9-17 Jahren wird die HPV-Impfung von den Krankenkassen erstattet.

Darüber hinaus können alle sexuell aktiven Frauen von der HPV-Impfung (Humane Papillomviren-Impfung) profitieren. Insbesondere nach einer Behandlung von Krebsvorstufen (Konisation), ist die HPV-Impfung als Vorbeugungsmaßnahme gegen ein erneutes Auftreten der Veränderungen zu empfehlen. Ein umfassender Impfschutz beinhaltet eine Grundimpfung (3 x) gegen Tetanus, Diphtherie und Kinderlähmung sowie eine Impfung gegen Keuchhusten.

Des Weiteren sollten alle nach 1970 geborenen Personen gegen Mumps-Masern-Röteln (MMR) geimpft sein, wobei ein ausreichender Rötelnschutz (2x) insbesondere bei Frauen im gebärfähigem Alter wichtig ist. Wenn eine Schwangerschaft geplant ist, sollte ein ausreichender Impfschutz unbedingt vorliegen. Die Standardimpfungen sollten auf dem aktuellen Stand sein und daher ggf. frühzeitig aufgefrischt werden. Darüber hinaus wird ein Impfschutz gegen Hepatitis B empfohlen. Bei fehlender Immunität sollten Frauen mit Kinderwunsch auch gegen Windpocken geimpft werden.

Bei Jugendlichen bis 17 Jahren können auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen fehlende und unvollständige Impfungen (u.a. Impfungen gegen Hepatitis B, Meningokokken, MMR, Varizellen) nachgeholt werden.

Ab 60 Jahre und bei Vorliegen chronischer Erkrankungen wird die einmalige Gabe einer Impfung gegen Pneumokokken (Erreger von Lungenentzündungen) empfohlen und ebenfalls von den Krankenkassen bezahlt.

Gleiches gilt auch für die jährliche Grippeschutzimpfung, die darüber hinaus auch schwangeren Frauen angeboten wird. Empfohlen wird die sog. Zeckenimpfung (d.h. Impfung gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), eine Hirnhautentzündung, deren Erreger durch Zecken übertragen wird), wenn ein Aufenthalt in deutsche Risikogebiete (u.a. Bayrischer Wald, Baden-Württemberg) geplant ist. Die FSME-Impfung wird dann ebenfalls von den Krankenkassen erstattet.

Bringen Sie daher zu jeder Untersuchung Ihren Impfpass mit.
Wir beraten Sie gerne!