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Krebsvorsorge

Gesetzliche Krebsvorsorge

Die gesetzliche Krebsvorsorge beginnt mit Vollendung des 20. Lebensjahres.

 und wird nach Vorgaben der organisierten KFE-Richtlinie (oKFE-RL) durchgeführt. (KFE= Krebsfüherkennung). 

Diese umfasst:

  • Ab 20 Jahre: unter Spiegeleinstellung des Gebärmutterhalses gezielte Abstrichentnahme von der Oberfläche und des Gebärmutterhalskanals, optimal in der Mitte des Monatszyklus, und Tastuntersuchung der Gebärmutter und der Eierstöcke
  • Ab 30 Jahre zusätzliches Abtasten der Brustdrüsen und benachbarter Lymphknoten
  • Ab 50 Jahre erfolgt zusätzlich die Austastung des Enddarms und die Stuhluntersuchung auf verstecktes Blut mittels eines immunologischen Stuhltestes
  • Mit 50 Jahren beginnt auch das Mammografiescreening, zu dem alle 2 Jahre bis einschließlich 69 Jahre eingeladen wird
  • Ab 55 Jahren kann im Abstand von 10 Jahren jeweils eine Darmspiegelung durchgeführt werden.
  • Die im Rahmen der Krebsrüherkennungsuntersuchung durchgeführte Abstrichentnahme vom Gebärmutterhals erfolgt zwischen 20-34 Jahre 1x pro Jahr.
  • Ab 35 Jahre wird in 3-jährigen Abständen ein sog KoTest (= zytologischer Abstrich vom Gebärmutterhals und ein HPV-Abstrich) entnommen.  (HPV= humane Papillomvieren, die Gebärmutterhalskrebs verursachen können.)
  • Bei auffälligen Abstrichergebnissen erfolgt das weitere Vorgehen jeweils nach einem vorgeschriebenen Algorithmus.

Individuelle Vorsorgeangebote

  • Vaginaler Ultraschall zur Beurteilung der Gebärmutterschleimhaut und der Eierstöcke
  • Brustultraschall zur Auffindung und Differenzierung von Veränderungen, insbesondere bei sehr dichtem Brustdrüsengewebe
  • Abstrichentnahme vom Gebärmutterhals für Frauen ab 35 Jahre (Zytologie und/oder HPV(= Viren, die Gebärmutterhalskrebs verursachen können) im Intervall zwischen den 3-jährlichen Abstrichen nach oKFE-RL. 
  • ThinPrep (Dünnschichtzytologie) zur besseren Erkennung von Zellveränderungen am Gebärmutterhals