Gesetzliche Krebsvorsorge
Die gesetzliche Krebsvorsorge beginnt mit Vollendung des 20. Lebensjahres. Diese umfasst:
- Ab 20 Jahre: unter Spiegeleinstellung des Gebärmutterhalses gezielte Abstrichentnahme von der Oberfläche und des Gebärmutterhalskanals, optimal in der Mitte des Monatszyklus, und Tastuntersuchung der Gebärmutter und der Eierstöcke
- Ab 30 Jahre zusätzliches Abtasten der Brustdrüsen und benachbarter Lymphknoten
- Ab 50 Jahre erfolgt zusätzlich die Austastung des Enddarms und die Stuhluntersuchung auf verstecktes Blut mittels eines immunologischen Stuhltestes
- Mit 50 Jahren beginnt auch das Mammografiescreening, zu dem alle 2 Jahre bis 69 Jahre eingeladen wird
- Ab 55 Jahren kann im Abstand von 10 Jahren jeweils eine Darmspiegelung durchgeführt werden
Individuelle Vorsorgeangebote
- Vaginaler Ultraschall zur Beurteilung der Gebärmutterschleimhaut und der Eierstöcke
- Brustultraschall zur Auffindung und Differenzierung von Veränderungen, insbesondere bei sehr dichtem Brustdrüsengewebe
- ThinPrep (Dünnschichtzytologie) zur besseren Erkennung von Zellveränderungen am Gebärmutterhals
- Abstrichentnahme vom Gebärmutterhals zur Untersuchung auf HPV (= Viren, die Gebärmutterhalskrebs verursachen können)
- Immunologischer Blasentest zur Untersuchung auf BTA (=Blasentumorantigen) zur Früherkennung eines Blasenkrebses